über 40 Jahre
Lohnabrechnung, ausschließlich für Transport und Logistik
prüfungserprobt
Betriebsprüfungen durch Rentenversicherung, Zoll und Finanzamt gehören bei uns zum Alltag
§ 3b, § 28a, A1
Zuschläge, Sofortmeldung und Auslandseinsätze sind bei uns Alltag, keine Sonderfälle
1 Ansprechpartner
der Ihren Betrieb kennt, mit fester Vertretung im Urlaubsfall

Was Unwissenheit im Transport kostet

Lohnabrechnung bekommen Sie überall. Die Fallen des Transportgewerbes kennt fast niemand, der nicht täglich damit arbeitet. Vier Punkte, an denen Betriebe bei der Prüfung Geld verlieren oder jeden Monat Geld liegen lassen.

Spesen ohne Nachweis
Die Falle

Verpflegungspauschalen sind nur steuer- und beitragsfrei, wenn die Abwesenheitszeiten dokumentiert sind. Fehlt der Nachweis, zahlt der Betrieb die Spesen nach der Prüfung ein zweites Mal, dann mit Lohnsteuer und Sozialversicherung für den gesamten Prüfungszeitraum.

Bei uns

Sie erfahren vor dem ersten Abrechnungsmonat, welche Nachweise in Ihrem Betrieb liegen müssen. Fällt uns bei der Abrechnung etwas Offensichtliches auf, sagen wir es Ihnen.

Zuschläge, die ihre Steuerfreiheit verlieren
Die Falle

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG sind nur steuerfrei, wenn sie vom Grundlohn getrennt und auf tatsächlich geleistete Stunden bezogen sind. Pauschal gezahlte Zuschläge fallen bei der Prüfung durch. Das ist der häufigste Prüfungsfund im Transport.

Bei uns

Die Stunden werden getrennt nach Nacht, Sonntag und Feiertag erfasst und genau so abgerechnet. Sie wissen vorher, wie Zuschlagsstunden gemeldet werden müssen, damit die Steuerfreiheit hält.

Sofortmeldung und A1 zu spät
Die Falle

Fährt ein neuer Fahrer los, bevor die Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV draußen ist, kostet jede Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bußgeld. Nachträglich melden geht, schützt aber nicht vor der Kontrolle dazwischen. Ohne A1-Bescheinigung gilt dasselbe bei jeder Kontrolle im Ausland.

Bei uns

Ein Anruf mit Name, Geburtsdatum und Starttermin reicht, die Sofortmeldung geht noch am selben Tag raus. Die A1-Bescheinigung beantragen wir, bevor der Fahrer die Grenze sieht.

Möglichkeiten, die liegen bleiben
Die Falle

Viele Betriebe zahlen den Verpflegungsmehraufwand nicht bis zur gesetzlichen Pauschale aus, kennen die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer nicht oder rechnen Nachtarbeit als normalen Lohn ab. Der Fahrer bekommt weniger netto, der Betrieb zahlt trotzdem die vollen Abgaben.

Bei uns

Wir weisen Sie auf diese Möglichkeiten hin, wenn wir sie in Ihren Daten sehen. Ob und wie Sie sie nutzen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Lohnbüro oder Transportlohn-Spezialist?

Beide rechnen Ihre Löhne ab. Der Unterschied zeigt sich, wenn etwas nicht zusammenpasst.

SituationNormales LohnbüroK.G. Transport Consulting
Sie melden SpesenWerden übernommen, wie sie kommen.Sie wissen vorher, welche Nachweise dahinter liegen müssen. Fällt uns etwas Offensichtliches auf, sagen wir es Ihnen.
Sie melden ZuschlagsstundenWerden pauschal verrechnet oder gehen im Grundlohn unter.Nacht, Sonntag und Feiertag werden getrennt erfasst und nach § 3b EStG abgerechnet, damit die Steuerfreiheit hält.
Ein neuer Fahrer fängt morgen früh anAnmeldung im nächsten Lauf.Sofortmeldung heute, ein Anruf reicht.
Ein Fahrer fährt nach ÖsterreichKein Thema der Lohnabrechnung.Die A1-Bescheinigung wird auf Zuruf beantragt, bevor er losfährt.
Die Rentenversicherung kündigt eine Prüfung anUnterlagen suchen.Zusammenstellung aus dem Online-Archiv. Ihr Steuerberater bekommt alles, was er für die Vertretung braucht.
Sie haben eine RückfrageTicket, Warteschleife, wechselnde Bearbeiter.Fester Ansprechpartner, Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
BranchenkenntnisAlle Branchen, keine im Detail.Nur Transport und Logistik, seit über 40 Jahren.

Wir rechnen ab, weisen hin und liefern die Unterlagen. Die steuerliche Bewertung und die Vertretung gegenüber Behörden bleiben bei Ihrem Steuerberater.

Was im Monatspreis enthalten ist

Keine Positionen, die nachher als Zusatz auf der Rechnung auftauchen. Das Meldewesen ist vollständig, die Bescheinigungen sind drin, die Jahresarbeiten auch.

Laufende Abrechnung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung, auch mit Stundenlöhnen und variablen Bestandteilen
  • Führung der Lohnkonten
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG
  • Verarbeitung Ihrer gemeldeten Spesen und Verpflegungspauschalen
  • Lohnschein für jeden Mitarbeiter im Mitarbeiterportal
Meldewesen, vollständig
  • Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt
  • Beitragsnachweise an alle Krankenkassen
  • Sämtliche DEÜV-Meldungen
  • Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV
  • Jahresmeldungen und UV-Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft
Bescheinigungen
  • Entgelt- und Arbeitsbescheinigungen
  • Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld, Nebenverdienst
  • Arbeitgeberbescheinigung Deutsche Rentenversicherung
  • Erstattungsanträge U1 und U2
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen und Jahreslohnkonten
Service
  • Fester Ansprechpartner, Reaktionszeit 24 Stunden an Werktagen
  • Mitarbeiterportal: jeder Fahrer lädt seine Abrechnung selbst herunter
  • Online-Archiv über die gesamte Vertragsdauer
  • Korrespondenz mit Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
  • Buchungsdatei für Ihren Steuerberater, SEPA-Datei für Ihre Überweisungen

So läuft ein Abrechnungsmonat

Fast alle Probleme in der Lohnabrechnung entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Datenlieferung. Deshalb steht hier schwarz auf weiß, wer was bis wann liefert. Abgerechnet wird versetzt: Die Stunden des Vormonats werden im laufenden Monat abgerechnet.

Bis zum 3. Werktag
Sie
Sie übermitteln den Meldebogen für den Vormonat über das Mandantenportal: Stunden, Zuschlagsstunden, Fehlzeiten, Spesen, Ein- und Austritte.
Bis zum 8. Werktag
Wir
Wir erstellen die Abrechnung und stellen sie Ihnen zur Freigabe bereit.
Innerhalb von 2 Werktagen
Sie
Sie prüfen und geben frei. Danach gehen die Lohnscheine ins Mitarbeiterportal, Buchungsdatei und SEPA-Datei an Sie.
Fünftletzter Bankarbeitstag
Wir
Wir übermitteln die Beitragsnachweise an die Krankenkassen.
Drittletzter Bankarbeitstag
Sie
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen mit der von uns erstellten SEPA-Datei.
Bis zum 10. des Folgemonats
Wir
Wir übermitteln die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt.
Neue Mitarbeiter sind die kritischste Frist. Die Sofortmeldung muss vorliegen, bevor der Fahrer die Arbeit aufnimmt. Nachträglich melden ist möglich, aber jede Kontrolle davor kostet Bußgeld. Melden Sie uns jeden neuen Mitarbeiter deshalb vor der ersten Arbeitsminute, telefonisch bei Eilbedarf.

Wenn die Prüfung kommt

Rentenversicherung, Zoll oder Finanzamt kündigen eine Prüfung an, und die erste Frage lautet immer: Wo liegen die Unterlagen? Bei uns liegen sie im Online-Archiv, vollständig und über die gesamte Vertragsdauer. Lohnkonten, Lohnjournale, Beitragsnachweise, Meldungen und Bescheinigungen stellen wir Ihnen als Zusammenstellung bereit.

Unsere Abrechnungen haben in über 40 Jahren viele solcher Prüfungen durchlaufen. Wir wissen, worauf die Prüfer im Transport schauen: getrennte Zuschläge, nachgewiesene Spesen, rechtzeitige Sofortmeldungen, A1 für jede Auslandstour. Genau deshalb wird bei uns von Anfang an so abgerechnet, dass diese Punkte sitzen.

Die Vertretung gegenüber der Behörde während der Prüfung übernimmt Ihr Steuerberater. Er bekommt von uns alles, was er dafür braucht.

Worauf Prüfer im Transport schauen
  • Zuschläge getrennt vom Grundlohn ausgewiesen
  • Spesen mit dokumentierten Abwesenheitszeiten
  • Sofortmeldung vor der ersten Fahrt
  • A1-Bescheinigung für jede Auslandstour
  • Lohnkonten und Meldungen vollständig und auffindbar

Preise

Ein Preis, der sich mit Ihrem Betrieb mitbewegt. Alle Beträge netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gültig ab 01.10.2026.

Preisrechner
Was kostet die Lohnabrechnung für Ihren Betrieb?
Schieben Sie den Regler auf Ihre Mitarbeiterzahl.
10 MA
Grundpreis bis 10 Mitarbeiter
Monatspreis netto
249,00 €
Jeder weitere Mitarbeiter über 10 hinaus 24,90 € netto im Monat.
Preisstaffel
bis 10 Mitarbeiter249,00 €
12 Mitarbeiter298,80 €
15 Mitarbeiter373,50 €
20 Mitarbeiter498,00 €
30 Mitarbeiter747,00 €
50 Mitarbeiter1.245,00 €
jeder weitere Mitarbeiter24,90 €

Alle Meldungen, Bescheinigungen und Jahresarbeiten inklusive. Einmalkosten und Zusatzleistungen stehen in den Tabellen daneben.

Angebot anfragen

Alle Beträge netto zuzüglich Umsatzsteuer, gültig ab 01.10.2026. Monatspreis 249 € für bis zu 10 Mitarbeiter, jeder weitere 24,90 €. Maßgeblich ist die Mitarbeiterzahl am Abrechnungsstichtag.

Einmalig bei VertragsbeginnPreis
Onboarding Firma: Mandantenanlage, Betriebsnummern, Krankenkassen, Übernahme vom bisherigen Abrechner99,00 €
Onboarding je Mitarbeiter: Ersteinrichtung Lohnkonto, Aufnahme der Stammdaten19,00 €

Beispiel Betrieb mit 12 Mitarbeitern: einmalig 99 € + 12 × 19 € = 327 €, danach monatlich 298,80 €.

Zusatzleistungen nach AufwandPreis
Anmeldung eines Mitarbeiters45,00 €
Abmeldung eines Mitarbeiters inklusive aller Bescheinigungen45,00 €
Rückrechnung oder Korrektur wegen verspäteter oder fehlerhafter Daten45,00 €
A1-Bescheinigung für Auslandseinsätze39,00 €
Sonderauswertungen und Sonderfälle nach Zeitaufwand129,00 € / Std.
Archivzugriff nach Vertragsende29,00 € / Monat
Konditionen: Laufzeit 12 Monate, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende. Zahlung monatlich per SEPA-Lastschrift. Preisanpassung einmal jährlich zum 01.01. entsprechend dem Verbraucherpreisindex, mindestens 3 %. Maßgeblich für die Mitarbeiterzahl ist der Stand am Abrechnungsstichtag.
Der Lohn-Check

Zehn Fragen, die bei einer Prüfung teuer werden

Gehen Sie die Liste ehrlich durch. Bei drei oder mehr Fragen, die Sie nicht sicher mit Ja beantworten können, lohnt sich ein Gespräch. Den Lohn-Check führen wir im Erstgespräch kostenlos mit Ihnen durch, als Diagnose, nicht als Verkaufsgespräch.

Wird die Sofortmeldung abgesetzt, bevor der neue Fahrer losfährt?
Im Transportgewerbe zwingend. Nachträglich möglich, aber bei einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit davor sofort teuer.
Wie dokumentieren Sie die Abwesenheitszeiten für die Verpflegungspauschalen?
Ohne Nachweis werden die Spesen nach der Prüfung nachversteuert und nachverbeitragt.
Sind Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sauber vom Grundlohn getrennt ausgewiesen?
Häufigster Prüfungsfund. § 3b EStG greift nur bei korrekter Trennung.
Können Sie großen Auftraggebern die Nachweise zur Auftraggeberhaftung innerhalb von 24 Stunden liefern?
§ 13 MiLoG, § 28e Abs. 3a SGB IV. Auftraggeber verlangen das zunehmend vor jeder Vergabe.
Liegen A1-Bescheinigungen für alle Auslandstouren vor?
Bei einer Kontrolle im Ausland sofort Bußgeld.
Wie erfassen Sie die Arbeitszeit Ihrer Fahrer?
Arbeitszeiterfassung ist Arbeitgeberpflicht, unabhängig von der Fahrerkarte.
Wer macht die Lohnabrechnung, wenn diese Person zwei Wochen krank ist?
Kleine Betriebe haben hier meist keinen Plan B. Die Meldefristen laufen trotzdem.
Wann haben Sie zuletzt geprüft, ob alle Führerscheine, Fahrerkarten und Modul-95-Nachweise gültig sind?
Abgelaufene Fahrerkarte heißt: Fahrzeug steht.
Wie lange dauert es, bis ein Fahrer nach Einstellung angemeldet ist?
Sechs Wochen Frist für die Anmeldung zur Sozialversicherung, die Sofortmeldung aber sofort.
Wenn morgen die Rentenversicherung eine Betriebsprüfung ankündigt: Wo liegen die Unterlagen?
Lohnkonten, Journale, Beitragsnachweise und Meldungen müssen vollständig und schnell auffindbar sein.
Kostenlosen Lohn-Check anfragen Kostenlos, 30 Minuten, telefonisch.

Was wir bewusst nicht machen

Wir sagen vorher, wo unsere Leistung endet. Das schützt Sie vor Missverständnissen und uns vor Versprechen, die wir nicht halten dürfen.

Steuerliche Beratung und GestaltungsberatungIhr Steuerberater
Vertretung gegenüber Finanzbehörden, Begleitung von Lohnsteuer-AußenprüfungenIhr Steuerberater
Finanzbuchhaltung und JahresabschlussIhr Steuerberater
Erstellung und Prüfung von ArbeitsverträgenIhr Rechtsanwalt
Arbeitszeiterfassung und StundenzettelSie als Arbeitgeber
Ermittlung Ihrer Abwesenheitszeiten und VerpflegungspauschalenSie als Arbeitgeber

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung

Die Fragen, die uns Transportunternehmer im Erstgespräch am häufigsten stellen.

Kann ich mitten im Jahr wechseln?

Ja. Wir übernehmen die Lohnkonten und Jahreswerte vom bisherigen Abrechner, egal ob Steuerberater, Lohnbüro oder eigene Software. Der Wechsel zum Monatsersten ist der sauberste Weg, ein Jahreswechsel ist nicht nötig. Beachten Sie die Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Abrechner.

Brauche ich weiterhin einen Steuerberater?

Ja, für die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss, steuerliche Beratung und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Wir erbringen die laufende Lohnabrechnung nach § 6 Nr. 4 StBerG. Ihr Steuerberater bekommt von uns jeden Monat eine fertige Buchungsdatei, so entsteht auf beiden Seiten weniger Aufwand.

Wie übermittle ich die monatlichen Daten?

Über das Mandantenportal, verschlüsselt. Sie tragen je Mitarbeiter Stunden, Zuschlagsstunden, Fehlzeiten und Spesen in den Meldebogen ein. WhatsApp und andere Messenger sind als Meldeweg ausgeschlossen, weil Lohndaten besonders schutzwürdig sind. Neue Mitarbeiter können Sie bei Eilbedarf telefonisch melden.

Was passiert, wenn meine Daten zu spät kommen?

Gehen die Bewegungsdaten nach dem 3. Werktag ein, rechnen wir mit den zuletzt bekannten Werten ab, damit die gesetzlichen Meldefristen gewahrt bleiben. Nachmeldungen verarbeiten wir als Rückrechnung im Folgemonat für 45 € netto je Vorgang. Der Betrag deckt den tatsächlichen Mehraufwand, er ist keine Vertragsstrafe.

Prüfen Sie meine Spesen und Zuschlagsstunden auf Richtigkeit?

Eine Prüfung jedes einzelnen Wertes ist im Monatspreis nicht enthalten, und das sagen wir offen. Sie ermitteln Abwesenheitszeiten, Verpflegungspauschalen und Zuschlagsstunden in Ihrem Betrieb, wir übernehmen die gemeldeten Werte in die Abrechnung. Sie wissen aber vor dem ersten Monat, welche Nachweise bei Ihnen liegen müssen, und wenn uns bei der Abrechnung etwas Offensichtliches auffällt, sagen wir es Ihnen.

Wenn Sie möchten, bauen wir Ihnen dafür ein Tool: Ihre Fahrer erfassen Abwesenheitszeiten und Zuschlagsstunden per Handy, das Tool rechnet Pauschalen und Zuschläge nach den geltenden Regeln aus und liefert den fertigen Meldebogen für die Abrechnung. Das ist eine Zusatzleistung gegen Aufpreis, den Preis nennen wir Ihnen nach dem Erstgespräch.

Was ist mit Minijobbern, Auszubildenden und Mitarbeitern aus Drittstaaten?

Alle werden ganz normal abgerechnet und zählen als Mitarbeiter. Bei Mitarbeitern aus Drittstaaten prüfen Sie als Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis, wir nehmen Aufenthaltstitel und Gültigkeit im Personalstammblatt auf. Wenn Sie Fahrer über unsere Fahrervermittlung einstellen, greifen beide Leistungen nahtlos ineinander.

Wie schnell können wir starten?

Nach Vertragsunterschrift erhalten Sie zwei Bögen: einen für die Firmendaten und einen je Mitarbeiter. Sobald diese vorliegen, richten wir das Mandat ein und führen einen Testlauf gegen die letzte Abrechnung Ihres bisherigen Abrechners durch. Erst wenn die Werte übereinstimmen, geht es in den Echtbetrieb.

Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Für Fehler in unserer Abrechnung haften wir im Rahmen unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Für Folgen verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Daten haften Sie als Arbeitgeber. Genau deshalb regeln wir die Mitwirkungspflichten und Termine in einer eigenen Anlage zum Vertrag, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

Wie lange bin ich gebunden?

Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Laufzeitende gekündigt wird. Nach Vertragsende erhalten Sie Ihre Lohnkonten und Abrechnungsunterlagen in einem gängigen elektronischen Format. Auf Wunsch übergeben wir die Daten direkt an den Nachfolgeabrechner.

Für welche Betriebe ist das Angebot gedacht?

Ausschließlich für Transport- und Logistikunternehmen: Spedition, Nahverkehr, Stückgut, Paketzustellung, Kurierdienst. Andere Branchen rechnen wir bewusst nicht ab. Ein Spezialist, der alles macht, ist keiner.

Rechnen Sie auch Sachbezüge wie die givve Card ab?

Ja. Der 50-Euro-Sachbezug, der Essenszuschuss und Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen werden im Lohnkonto geführt und auf dem Lohnschein ausgewiesen, so wie es die Prüfer sehen wollen. Wenn Sie die givve Card über unseren Partnerlink einführen, läuft die Abrechnung des Sachbezugs bei uns gleich mit.

Kostenlosen Lohn-Check anfragen